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Erhöhte Waldbrandgefahr
Aufgrund der hohen Temperaturen und der damit verbundenen Waldbrandgefahr mahnen Feuerwehr, Bundesforste und die Bezirkshauptmannschaft zu erhöhter Vorsicht.  Die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten hat daher die Verordnung  "Waldbrandgefahr 2013" erlassen.
  

In den Wäldern des Verwaltungsbezirkes St. Pölten sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldnähe) ist das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, jegliches Feuer entzünden und das Unterhalten von Feuer im Wald verboten.
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.

In vielen Waldbeständen des Bezirkes St. Pölten ist bereits eine starke Austrocknung eingetreten. Äste, Zweige, Wipfel und der Waldboden sind ausgetrocknet und leicht entzündbar.

Fahrzeuge die am Rand von Waldwegen im Gras, auf Wald- und Wiesenzufahrten abgestellt werden könnten aufgrund ihrer oft noch heißen Katalysatoren bzw. Auspuffrohre Brände auslösen. Trockenes Gras bzw. Laub kann sich durch abstrahlende Hitze rasch entzünden. 

 

tagesaktuelle Waldbrandgefahrenkarte (ZAMG)

Waldbrandverordnung 2013 - Bezirkshauptmannschaft St. Pölten