Gründungsversammlung am Dienstag, dem 1. Mai 1883
Da es ein Werktag war, wird angenommen, dass die Versammlung am Abend stattfand.
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Unmittelbare Feuerwehrfunktion: |
heutiges Objekt /
heutige(r) Besitzer(in): |
Ort: |
Gasthaus Pögner (Markt 3 - "Neuhaus") |
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Vorsitz:
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Bürgermeister Josef Pögner
(Markt 3 - "Neuhaus")
Er war auch Gastwirt, Krämer(Kaufmann) und Expedient(Postmeister) ! |
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Gründer und Hauptmann |
Fa. Expert / Robert Pögner
Fa. Expert / Robert Pögner
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weitere Versammlungsteilnehmer (Gründungsmitglieder): |
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Gerbermeister (auch Lederermeister) Franz Schenke (Rosenbühelrotte 6 - "Grassermühle") |
Ersatzmann (später: Hauptmannstellvertreter
genannt)
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Bauhof Frankenfels,
VAZ Grassermühle |
Oberlehrer Franz Voak
(Markt 4 - "Alte Schule") |
Schriftführer
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Abbruch! (ehemaliges "Gemeinde/Planer-Haus") |
Hutmacher Rudolf Voak
(Markt 2 - "Stampfgartl") |
Hornist
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"Hofegger-Haus" / Andreas Riedl
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Uhrmacher Friedrich Hampel
(Kirchberg/Pielach, Markt 40 - "Uhrmacherhaus Prescina") Er hielt sich berufsbedingt sehr viel in Frankenfels auf !!!
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Schutz-Mann
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3204 Kirchberg/Pielach, Stolzgasse 10
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Wirtschaftsbesitzer Franz Hölzl
(Rosenbühelrotte 8 - "Wasser",
vulgo "Wassermann") |
Schutz-Mann
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"Wassermann" /
Herbert & Manuela Doppler |
Gemeindearzt Dr. Anton Kratochwila
(Markt 7 - "Posthaus") |
Schutz-Mann
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Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber |
Schneidermeister Karl Knecht
(Markenschlagrotte 15 - "Wieshäusl",
vulgo "Wiesschneider") |
Schutz-Mann
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"'Enne-Haus" /
Josef Pfeffer |
Wirtschaftsbesitzer Josef Bruckner
(Rosenbühelrotte 10 - "Mündelhof") |
Schutz-Mann
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"Mündlhof" /
Anton & Monika Winter |
Wegeinräumer (Straßenwärter) Franz Tuder
(Rosenbühelrotte 14 - "Neu-Kreuzhäusl") |
Schutz-Mann
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Abbruch! (ehemaliges
"Langthaler-Haus
in der Rosenbühelrotte") |
Schuhmachermeister August Prezina
(Markt 7 - "Posthaus") |
Requisitenmeister
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Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber |
Wirtschaftsbesitzer Simon Wurzenberger
(Hofstadtgegend 7 - "Angelbach") |
Schutz-Mann
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"Angelbach" /
Astrid Plank-Pöcksteiner |
Tischlermeister Anton Niederer
(Rosenbühelrotte 4 - "Angerhäusl") |
Rottenführer
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Stephan Winter &
Anita Fahrngruber |
Bäckermeister Johann Schaider
(Markt 9 - "Bäckerhaus") |
Steiger
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Bäckerei & Cafe Leb /
Alfred Leb GmbH |
Schuhmacher Johann Prezina
(Markt 7 - "Posthaus") |
Steiger
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Leopold &
Maria-Theresia Schifflhuber |
Schneidermeister Johann Tintner
(Lehengegend 31 - "Das Haus No. 31",
vulgo "Stranner-Gonaus") |
Steiger
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Elisabeth
Winter |
Voraussetzungen für die Vereinsgründung waren:
Vereinsrecht nach dem Gesetz vom 15. November 1867:
Dieses wurde im "Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich, Jahrgang 1867, LVIII. Stück, ausgegeben und versendet am 24. November 1867", kundgemacht: "134. Gesetz vom 15. November 1867 - gültig ab 8. Jänner 1868 - über das Vereinsrecht. Wirksam für Böhmen, Dalmatien, Galizien und Lodomerien mit Krakau, Oesterreich unter und ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnthen, Krain, Bukowina, Mähren, Schlesien, Tirol und Vorarlberg, Istrien, Görz und Gradiska, dann die Stadt Triest mit ihrem Gebiete." Das Gesetz beschränkt sich auf gemeinnützige Vereine!
Gesetzesauszug:
"Die beabsichtige Bildung eines Vereines muß schriftlich mit Vorlage der Statuten bei der politischen Landesstelle angezeigt werden.
Aus den Statuten, die in fünf Exemplaren vorzulegen sind, muß zu entnehmen sein:
a) der Zweck des Vereines, die Mittel hiezu und die Art ihrer Aufbringung;
b) die Art der Bildung und Erneuerung des Vereines;
c) der Sitz des Vereines;
d) die Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder;
e) die Organe der Vereinsleitung;
f) die Erfordernisse giltiger Beschlußfassungen, Ausfertigung und Bekanntmachungen;
g) die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnisse;
h) die Vertretung des Vereins nach Außen;
i) die Bestimmungen über dessen Auflösung.
Der Gründungsvorgang:
+) Aufruf des Bürgermeisters
+) Wahl der Organe (obwohl der Verein rechtlich noch nicht besteht)
+) Erstellung der Statuten (in fünffacher Ausführung)
+) Bestätigung der selben durch die Gemeinde
+) Einreichung über die Bezirkshauptmannschaft bei der k.k. Statthalterei (heute: Landesregierung)
+) Behördliche Prüfung durch die k.k. Statthalterei
Möglicher Nichtuntersagungsbescheid der k.k. Statthalterei über Bezirkshauptmannschaft zur Gemeinde."
Weitere damalige Gesetzesbestimmung:
Wenn innerhalb von vier Wochen von Seiten des k.k. Statthalters keine Untersagung des Vereines erfolgte, so durfte dieser unter strengster Einhaltung des Vereinsgesetzes mit der Tätigkeit beginnen.
Hauptmann Pögner wartete die angekündigten Richtlinien über die Erstellung der Vereinsstatuten ab, da es bereits Ablehnungen gab. Als nun der Ausschuß des NÖ Landesfeuerwehrverbandes im Sommer des Jahres 1883 ein "Handbuch für die freiwilligen Feuerwehren von Nieder-Oesterreich" herausgab, fand sich darin auch ein "Grundgesetz der freiwilligen Feuerwehr". Der darin enthaltene Statutentext war mit Juristen der k. k. n.-oe. Statthalterei abgesprochen und wurde von diesen ohne weiteres angenommen. Pögner legte die selbst erstellten Statuten somit im Oktober 1883 vor. Daher gab es für die Gründungsversammlung des Pielachtaler Feuerwehrverbandes am 7. Juni 1883 in Rabenstein keine Einladung für unsere Wehr. Sie wurde dabei auch nicht erwähnt!
Im Archiv der ehem. k.k. Bezirkshauptmannschaft St. Pölten scheinen im Geschäftsbuch folgende Eintragungen auf:
.) Eingang: Einreichungsprotokoll am 22. Oktober 1883 unter Geschäftszahl 14984/E
.) Ausgang: Antwortschreiben über den Erhalt des Einreichungsprotokolls am 9. Nov. 1883 unter Geschäftszahl 15827/A
Ab dem 22. Oktober lief die "Vier-Wochen-Frist". Das heißt, dass eigentlich die Feuerwehrgründung der FF Frankenfels erst am 19. November 1883 um 00:00 Uhr komplett abgeschlossen war und offiziell die Feuerwehrtätigkeit aufgenommen werden durfte !!!
Im September 2019 erfolgte mit Hilfe des Vereins "Feuerwehrhistoriker in Niederösterreich" eine Rekonstruktion der Feuerwehrstatuten aus dem Jahre 1883: 

Da es sich um eine Rekonstruktion nach den damals geltenden Vorgaben zur Erstellung von Vereinsstatuten der n.-oe. Feuerwehren (reformiertes Grundgesetz für freiw. Feuerwehren in NÖ) handelt, kann leider keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit gegeben werden. Die Rekonstruktion lag in folgenden Händen: .) für die Textzusammenstellung: SB-FG EOV Erich Gonaus und .) für die Gestaltung der Statutenrolle: SB-EDV FT DI Peter Winter, BSc
Erstellt: Ehrenoberverwalter Erich Gonaus, Sachbearbeiter für Feuerwehrgeschichte der FF Frankenfels
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