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Erhöhte Waldbrandgefahr durch Trockenheit

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit) sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft St. Pölten die Waldbrandverordnung 2017 erlassen. In den Wäldern  sowie im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) ist das Rauchen und das Entzünden und Unterhalten von Feuer verboten. Dies gilt auch für das Verbrennen von Schadholz!