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Rettungsgasse ab 01.01.2012
Jede Minute, die in der Rettungskette gewonnen wird, kann Leben retten. Wir wissen aus statistischen Aufzeichnungen, dass durch eine frühere Ankunft des Rettungsteams am Unfallort um eine Minute, etwa 200 Menschenleben pro Jahr auf Europas Autobahnen und Schnellstraßen gerettet werden können. Deshalb gibt es ab 01. Jänner .2012 die Rettungsgasse in Österreich.


Unter Bildung einer Rettungsgasse versteht man das vorsorgliche kollektive Verhalten der Fahrzeuglenker, sich bei beginnenden Stauungen oder stauähnlichen Zuständen am jeweiligen Straßenrand aufzustellen und in der Mitte eine Fahrgasse zu öffnen, um Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt zu ermöglichen.

Das Ziel, das damit verfolgt wird, ist die Verbesserung der Erreichbarkeit von Unfallstellen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen.

Die Einführung der Rettungsgasse bedeutet eine Verbesserung der Rettungskette. Einsatzfahrzeuge gelangen schneller an den Unfallort. Dadurch wird eine raschere Hilfeleistung durch Rettung, Feuerwehr und Polizei ermöglicht.




Häufig gestellte Fragen:

Darf oder muss der Pannenstreifen mitbenützt werden?
Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden, um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?
Man hat so weit als notwendig auseinanderzufahren, um die Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich richtig bei einer Änderung der Anzahl der Fahrstreifen (Fahrbahnverengung, Reduktion von drei auf zwei Fahrstreifen)?
Man versucht ebenfalls bestmöglich eine Rettungsgasse zu bilden, sodass ein Einsatzfahrzeug die Richtung der Weiterfahrt frei wählen kann und nicht behindert wird.

Darf man bei einer Rettungsgasse auch den Fahrstreifen wechseln und dabei die Rettungsgasse queren?
Ein Fahrspurwechsel über die Rettungsgasse ist nur zulässig, wenn man sich sicher auf der anderen Seite einordnen kann. Rücksichtsvolles und vorausschauendes Verhalten zwischen den Fahrzeuglenkern ist unbedingt notwendig.

Darf bzw. muss – abgesehen vom Pannenstreifen – auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenützt werden?
Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert.

Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu nebeneinander positionieren?
Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt – mit einer Beanstandung ist in diesem Fall aber nicht zu rechnen.

Welchen Abstand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt?
Bei einem Verkehrsstillstand so viel, dass man im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövrieren bzw. ausweichen kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge).

Ab wann spricht man von „Stocken“ bzw. „Stau“?
Wenn absehbar ist, dass es zu einem Stillstand kommen kann.

Ab welchem Zeitpunkt muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Ab dem Zeitpunkt, an dem damit zu rechnen ist, dass sich ein Stau – und somit ein Stillstand – oder zumindest Schritttempo ergeben kann.

Ist die Rettungsgasse auch bei Überlastung zu bilden?
Die Rettungsgasse ist nicht nur bei Unfällen, sondern auch bei täglichen Überlastungsstaus zu bilden.

Ab wann darf die Rettungsgasse wieder aufgelöst werden?
Die Rettungsgasse darf aufgelöst werden, sobald klar erkennbar ist, dass der Verkehr wieder flüssig in Bewegung gerät und mit keinem weiteren Stillstand mehr zu rechnen ist.

Wo muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Die Rettungsgasse ist auf (mit blauen Hinweistafeln gekennzeichneten) Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen mit mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung zu bilden.

In welchen anderen Ländern gibt es die Rettungsgasse noch?
In Deutschland und Tschechien. Die Schweiz und Slowenien empfehlen die freiwillige Bildung von Rettungsgassen.

Ab wann gilt das Gesetz zur Bildung einer Rettungsgasse?
Die Bestimmungen treten mit 1.1.2012 um 0.00 Uhr in Kraft. (Achtung: Es gibt keine Übergangsfristen oder Toleranzzeiträume.)


Weitere Informationen finden Sie auf www.rettungsgasse.at!

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung!